Rechtsanwalt Heinrich Fassbinder
Rechtsanwalt Heinrich Fassbinder
studierte Rechtswissenschaft an der
Universität des Saarlandes
und wurde
nach seiner Referendarsausbildung beim
Oberlandesgericht Koblenz 1978
als Rechtsanwalt zugelassen.Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen
Tätigkeit liegt im Familienrecht. Daneben hat er vertiefte
Kenntnisse auf den Gebieten des Jagd- und Waffenrechts. Darüber
hinaus bearbeitet er alle Rechtsgebiete, insbesondere das Mietrecht, Arbeits-
und Sozialrecht.
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