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Rechtsanwalt Heinrich Fassbinder

Rechtsanwalt Heinrich Fassbinder studierte Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes und wurde nach seiner Referendarsausbildung beim Oberlandesgericht Koblenz 1978 als Rechtsanwalt zugelassen.

Der Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Familienrecht. Daneben hat er vertiefte Kenntnisse auf den Gebieten des Jagd- und Waffenrechts. Darüber hinaus bearbeitet er alle Rechtsgebiete, insbesondere das Mietrecht, Arbeits- und Sozialrecht.